Das Webinarbündel für Eltern oder Elternteile die sich in schwierigen Umgangssituationen befinden

 

Umgang ist nicht gleich Umgang. Gerade wenn sich ein Elternteil, oder im Falle einer Fremdunterbringung des Kindes, beide Eltern in einer Umgangssituation wiederfinden die begleitet ist, oder durch einen Umgangspfleger geregelt wird, kann es leicht passieren dass man an seine Grenzen stößt. Oft fragen sich die Betroffenen dann was kann ich tun, was darf ich tun? Kann der Umgangspfleger den Umgang so einfach absagen oder abbrechen? Wie kann ich in einer solchen Situation den Kontakt zu meinem Kind halten oder aufbauen? Wie kann  sowas gelingen? 
Fragen über Fragen


Die Protecting-Child-Triage klärt in drei aufeinander aufbauenden Webinaren über all die Dinge auf die wichtig sind und gibt hilfreiche Tipps

Teil 1

 

Kindeswohl & 

Kindeswohlgefährdung

Die Grundlage:

 

am 11.2.2025 ab 19:00 Uhr

 

Wir schaffen eine Verständnisbasis


Inhalte:


In diesem ersten Teil erfahren Sie die grundlegenden Definitonen der beiden Begriffe mit Ihren jeweiligen Abstufungen. Wir schaffen eine Basis um die beiden Folgeteile besser verstehen zu können und einen Einblick in beide Begriffe zu geben, sowohl die juristischen Definitionen als auch die psychologischen. 

Anhand echter anonymisierter Fälle erklären wir die Unterschiede und geben Ihnen, verbunden mit Übungen die Möglichkeit beide Begriffe besser zu verstehen und einschätzen zu können.  

Teil 2

 

Umgangspflegschaft/

Umgangsbegleitung

Rechte & Pflichten des Pflegers/Begleiters

 

am 18.2.2025 ab 19:00 Uhr

 

Eine ausführliche Darlegung der Rechte & Pflichten sowie der Arbeitsweise beider


Inhalte:
Wir erklären Ihnen ausführlich die Rechte und Pflichten beider Professionen. 

die Rechtsgrundlagen des Handelns beider. Wie z.b. der sog. Umgangsparagraph 1684 BGB für den Umgangspfleger, und für die Umgangsbegleitung die §§ 18 und 30 SGB VIII. 

Wir gehen auf den sog. Hilfeplan des Jugendamtes ein und worauf man achten sollte. 

Ebenso, und nicht minder wichtig in diesem Zusammenhang ist die sog. Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB. 

Auch gehen wir auf den Begriff Kindeswillen ein und erklären den Abwägungsprozess zwischen dem Kindeswillen und dem Kindesinteresse unter Beachtung der Grundlagen: Kindeswohl & Kindeswohlgefährdung aus Teil 1

Teil 3

 

Praxisbewährte Tipps im Umgang

am 25.2.2025 ab 19:00 Uhr

 

Wir zeigen Ihnen Beispiele aus der Praxis wie Sie die Umgänge zum Erlebnis für Ihr Kind machen


Inhalte:
Im letzten Teil der Webinarreihe nehmen wir Sie mit in die Umgänge. Nachdem Sie ein durch Teil 1 und 2 ein Versändnis für Kindeswohl, Kindeswillen, Definitionen und Rechtsgrundlagen erhalten haben, zeigen wir Ihnen im dtitten praxisbewährte Tipps wie Sie jede Umgangssituiaon in ein Erlebnis für sich und Ihr Kind verwandeln. Wir zeigen Ihnen anhand echter Beispiele wie Bindungsfürsoge gelingen kann und Sie Umgänge, in welcher Situation auch immer,  miteinander verbinden können. Wie Sie Freude und Spannung auf den nächsten Umgang schaffen und wie es gelingt, auch in den widrigen Umständen einer Begleitung, den Umgang als Chance für sich und Ihr Kind zu nutzen.

Sie erhalten die Präsentationen im Nachgang im PDF als Mail sowie weitere hilfreiche Unterlagen auf Nachfrage bei Teilnahme ohne Anmeldung

 

Hinweis: Alle drei  Vorträge stellen keine Rechtsberatung dar. Es werden Wege und Fallbeispiele besprochen

Die Teilnahme ist kostenfrei und findet über Zoom statt. 

 

alle drei Webinare kostenfrei

 

An Zoom-Meeting teilnehmen

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Kenncode: 886028

Ortseinwahl suchen:https://us06web.zoom.us/u/kJhSjl8JE

Ihr Referent:

 

Robert Schneider
Verfahrensbeistand, Umgangspfleger/-begleiter, Berufsvormund & Ergänzungspfleger

Als Vater von 2 Kindern, zertifizierter Umgangspfleger, Verfahrensbeistand und Berufsvormund / Ergänzungspfleger kenne ich nicht nur die Fragen die Eltern bewegen.
Ein Gespräch auf Augenhöhe, mit Empathie und Verständnis ist die Basis meiner Beratung. Ihre Fragen fachlich zu beantworten und mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu finden mein Handwerkszeug.